Allg. Informationen

Ich ersuche Sie bei unserem ersten Termin eine Überweisung vom Hausarzt, Psychiater oder Neurologen mitzubringen. Diese Überweisung ist bei mir vorzuweisen und danach bei der Einreichung ihrer ersten Honorarnote bei der Krankenkasse beizulegen.

Sie erhalten von mir am Monatsende eine Honorarnote.

Die Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse  einreichen und erhalten dann die Kosten teilweise zurückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von Ihrer Sozialversicherung. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung mit der Option Psychotherapeutische Behandlung haben, kann es sogar sein, dass Sie die vollen Kosten rückerstattet bekommen.

Innerhalb der ersten 10 Einheiten der Psychotherapie ist ein Antrag bei der Krankenkasse einzureichen, den ich mit Ihnen gemeinsam vorbereite. Die ersten 10 Einheiten sind bei jeder Krankenkasse bewilligt. Wenn der Therapieprozess und die Erkrankung mehr Stunden in Anspruch nimmt muss ein Antrag gestellt werden auf weitere Stunden, um die Rückerstattung zu gewährleisten.

​Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte um rechtzeitiges Absagen! (mind. 24h vorher - gerne auch per SMS oder Email)

Bei Nicht - Erscheinen muss ich Ihnen die Kosten für die versäumte Behandlung in Rechnung stellen.